Leistungen und Auftrag
Die Jugendhilfe – 180 Grad GmbH begleitet Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in herausfordernden Lebenssituationen.
Unser Auftrag ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Familien zu unterstützen, Belastungen zu reduzieren und gemeinsam tragfähige Perspektiven zu erarbeiten. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Bedarfen, Ressourcen und Lebenswelten der jungen Menschen und ihrer Familien.
Unsere Arbeit erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern, Sorgeberechtigten, Schulen, therapeutischen und medizinischen Fachstellen sowie weiteren Kooperationspartnern.
Unsere fachliche Haltung
Wir begegnen jungen Menschen und Familien mit Respekt, Wertschätzung und einem ressourcenorientierten Blick.
Jeder Mensch bringt eigene Erfahrungen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten mit. Wir betrachten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht als defizitär, sondern als eigenständige Persönlichkeiten, die in herausfordernden Lebenslagen Unterstützung, Orientierung und verlässliche Beziehungen benötigen.
Unsere Arbeit ist geprägt durch:
- Verlässlichkeit und Transparenz
- Beziehung und klare Strukturen
- Partizipation und Mitbestimmung
- systemisches Denken
- Ressourcen- und Lösungsorientierung
- Förderung von Selbstständigkeit
- Schutz, Stabilisierung und Perspektivklärung
Ziel ist es, Selbstvertrauen, Verantwortungsübernahme, soziale Teilhabe und individuelle Entwicklung zu stärken.
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im ambulanten Bereich unterstützen wir junge Menschen und Familien in ihrem direkten Lebensumfeld. Die Hilfen orientieren sich an den gemeinsam vereinbarten Zielen im Hilfeplan und werden individuell an die jeweilige Lebenssituation angepasst.
Ambulante Hilfen können Familien dabei unterstützen, schwierige Situationen zu bewältigen, Erziehungskompetenzen zu stärken, Konflikte zu klären und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Dabei arbeiten wir lebensweltorientiert, alltagsnah und systemisch geprägt. Wir beziehen das soziale Umfeld, vorhandene Ressourcen und relevante Bezugspersonen in die Hilfe ein.
Therapeutische Wohngruppe „Perspektivenwechsel“
Mit der therapeutischen Wohngruppe „Perspektivenwechsel“ erweitert die Jugendhilfe – 180 Grad GmbH ihr bisheriges ambulantes Angebot um einen stationären Lebens- und Entwicklungsort.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen von 12 bis 21 Jahren, die aufgrund psychischer Belastungen, seelischer Behinderungen, familiärer Schwierigkeiten oder anderer komplexer Problemlagen einen intensiveren pädagogischen und therapeutisch orientierten Unterstützungsrahmen benötigen.
Die Wohngruppe ist als kleine, überschaubare Gruppe mit insgesamt vier Plätzen geplant. Sie verbindet pädagogische Begleitung, therapeutisches Verständnis, heilpädagogische und systemische Elemente sowie sport- und erlebnispädagogische Angebote.
Auch in der stationären Arbeit bleibt unser fachliches Selbstverständnis erhalten: Wir arbeiten beziehungsorientiert, ressourcenstärkend, strukturiert und in enger Kooperation mit Jugendämtern, Familien und Fachstellen.
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII. Je nach individuellem Hilfebedarf können insbesondere folgende Hilfen relevant sein:
§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung
Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Hilfeplanverfahren abgestimmt.
§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördern ihre Verselbstständigung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.
Diese Hilfeform kann insbesondere im ambulanten Bereich eingesetzt werden.
§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien intensiv bei Erziehungsaufgaben, Alltagsbewältigung, Konflikten und Krisen. Ziel ist es, die Familie in ihrer Erziehungs- und Handlungskompetenz zu stärken.
Die Hilfe findet in der Regel im Lebensumfeld der Familie statt und setzt die Mitwirkung der Familie voraus.
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Hilfen nach § 34 SGB VIII bieten Kindern und Jugendlichen einen Lebensort außerhalb der Herkunftsfamilie, wenn dies für ihre Entwicklung notwendig ist.
Sie sollen je nach Bedarf eine Rückkehr in die Familie ermöglichen, eine Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.
Die therapeutische Wohngruppe „Perspektivenwechsel“ ist diesem stationären Leistungsbereich zuzuordnen.
§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die therapeutische Wohngruppe „Perspektivenwechsel“ versteht sich als Angebot für junge Menschen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung und verbindet pädagogische, therapeutische und heilpädagogische Elemente.
§ 36 SGB VIII – Hilfeplanung
Die Hilfeplanung bildet die Grundlage jeder Hilfe. Gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten, dem Jugendamt und den beteiligten Fachkräften werden Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Die Hilfeplanung wird regelmäßig überprüft und an die Entwicklung sowie den Bedarf des jungen Menschen angepasst.
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
Junge Volljährige können Hilfe erhalten, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung noch nicht gewährleistet.
Diese Hilfe kann insbesondere im Übergang in Verselbstständigung, Ausbildung, Beruf oder eigenes Wohnen bedeutsam sein.
Zusammenarbeit und Verantwortung
Unsere Arbeit gelingt durch verbindliche Kooperation. Deshalb legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation, abgestimmte Hilfeprozesse und verlässliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Dazu gehören insbesondere:
- junge Menschen
- Eltern und Sorgeberechtigte
- Jugendämter
- Schulen und Ausbildungsstellen
- Ärzt:innen und Therapeut:innen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Beratungsstellen
- weitere Fach- und Kooperationsstellen
Alle Hilfeprozesse werden individuell geplant, regelmäßig reflektiert und im Rahmen der Hilfeplanung weiterentwickelt.
Ziel unserer Arbeit
Unser Ziel ist es, junge Menschen und Familien so zu begleiten, dass Stabilität, Selbstwirksamkeit und neue Perspektiven entstehen können.
Wir möchten dazu beitragen, dass junge Menschen ihre eigenen Ressourcen erkennen, soziale Kompetenzen entwickeln, Verantwortung übernehmen und tragfähige Lebensperspektiven aufbauen können.
Im Mittelpunkt steht dabei immer der einzelne Mensch mit seiner Geschichte, seinen Möglichkeiten und seinem Recht auf Entwicklung, Schutz und Teilhabe.
